Das ist unser Versprechen

Professioneller Transaktions-Prozess in nur 2 Phasen

Das 2-Phasen

Transaktionsmodell

Einfach, schnell und zuverlässig.

Phase I

Die Akquise

  • Unkomplizierte Registrierung Ihres Projektvorhabens
  • Vertraulichkeitserklärung zum Schutz Ihres geistigen Eigentums 
  • Abschluss der Mandatsvereinbarung
  • Bereitstellung des Datenraums für Ihre Projektdaten
  • Übermittlung Ihr Projektdaten 
  • Bestätigung über den Eingang Ihrer Projektdaten
  • Erstellung des Werbeteasers in Abstimmung mit Ihnen 
  • Vorbereitende Maßnahmen für die Direktansprache der Investoren 
  • Erstellung der Landingpage für die Ansprache und Kontaktaufnahme mit den Investoren 
  • Prüfung der eingehenden Vertraulichkeitsvereinbarungen seitens der Investoren
  • Zielgruppenselektion unter Berücksichtigung möglicher Ausschlusskriterien
  • Schulung unserer Mitarbeiter für Ansprache und Anfragen der Investoren zum Vorhaben 
  • Aktive Direktansprache der Investoren
Zeichnung
Unterschrift
Phase II

Die Verhandlung

Im weiteren Verlauf der Verhandlungs-Phase begleiten und coachen wir Sie, persönlich und individuell, bei allen Gesprächen mit den Investoren, koordinieren den Informationsbedarf aller Beteiligten, steuern den Prozess, erwirken belastbare Absichtserklärungen (LOI) und unterstützen bei der Auswahl des passenden Investors.

Wir administrieren die Zugriffsrechte der beteiligten Investoren und begleiten Sie im due-diligence Prozess.

Gemeinsam mit den beteiligten Parteien (Ihnen, Investor, WP, STB, RA) begleiten wir die Verhandlungen vom ersten Entwurf bis zur Unterschrift des Vertrages.

Dabei erhalten Sie Unterstützung durch unsere langjährige Erfahrungen in der Projektentwicklungs- und Finanzbranche, der Merger & Akquisitions, dem Wirtschaftsrecht und der Informationstechnologie.

Unsere persönliche Begleitung in Gesprächen und Verhandlungen berechnen wir pro Tag mit einem Beraterhonorar in Höhe von € 2.200,- netto zzgl. Reisekosten.

Sämtliche anderen, oben beschriebenen Leistungen sind durch das am erfolgreichen Ende des Prozesses fällige Erfolgshonorar in Höhe von 5% in Abhängigkeit des tatsächlichen Transaktionsvolumens abgegolten.

Weitere Kosten entstehen nicht!